Mietbedingungen

Allgemein

Mit Übergabe des Fahrzeuges, werden wir eine Einweisung durchführen und nach einer gemeinsamen Funktions- und Zustandskontrolle evtl. Mängel in einem Übergabeprotokoll festhalten. Bei Rückgabe des Fahrzeuges sollte dieser dokumentierte Zustand wieder vorhanden sein.

Für das Mietfahrzeug besteht eine Voll – und Teilkaskoversicherung, je Schadensfall gelten 1.500 € Vollkasko, 750 € Teilkasko Selbstbeteiligung des Mieters am Schaden vereinbart.

Mehrkilometer als vertraglich festgeschrieben werden mit 0,20 € in Rechnung gestellt.

 

Berechtigte Fahrer

Das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen gefahren werden. Jeder Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt und seit wenigstens 3 Jahren im Besitz der für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis (Kl. 3 da z.GG. < 3.5 t ) sein.

 

Nutzungseinschränkungen

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Nichtraucherfahrzeug, es darf somit während der gesamten Mietdauer nicht im Fahrzeug geraucht werden (weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei geöffnetem Fenster). Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250 € fällig.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Mietvertrag!

Das Mietfahrzeug darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden:

Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen

Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten

Weitervermietung und Verleih

Abschleppen von Fahrzeugen

 

Haftung des Mieters

Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen und nicht dem normalen Verschleiß zuzurechnen sind, trägt der Mieter jeweils nur in Höhe der Selbstbeteiligung, die sich aus der vertraglich vereinbarten Teil-/Vollkaskoversicherung ergeben. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter oder der Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Schaden/die Schadenentstehung nicht ausreichend nachweisbar ist (jeden Schaden – auch selbst verschuldete Kaskoschäden – von der Polizei aufnehmen lassen und dokumentieren (Fotos, unbeteiligte Zeugen! )). Die unbeschränkte Haftung gilt auch für Schäden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe verursacht werden, beziehungsweise die aus der Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen beziehungsweise auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärts fahren ohne Anweisung entstanden sind, wenn die Kaskoversicherung nicht leistet.

Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine vertraglichen Pflichten verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalls.

Der Mieter haftet in vollem Umfang, für im Mietzeitraum mit dem Mietfahrzeug begangene Verkehrsverstöße, sowie für sonstige zivilrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug.

Der Vermieter ist berechtigt die für die Verfolgung solcher Verstöße benötigten Daten, an die verfolgende Behörde (auch im Ausland ) weiterzugeben.

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, so weit Deckung im Rahmen der für das WoMo abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher, auf die Erfüllung des Vertragszwecks bezogener Pflichten sowie für Umstände, die Gefahren für wesentliche Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit auslösen, hier beschränkt auf das zehnfache des vereinbarten Mietzinses.

Im Falle des Nutzungsausfalls des Mietfahrzeugs (zu Beginn oder während des Mietzeitraums) wird dem Mieter der für diesen Zeitraum bezahlte Mietzins erstattet. Für darüber hinaus gehende Forderungen , haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vermieter ist dann nicht mehr zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im WoMo zurück lässt, wenn er zuvor den Mieter zur Abholung der Sachen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert hat und ihn darauf hingewiesen hat, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Verwahrung verpflichtet ist und die Gegenstände vernichten kann.

 

Wartung & Reparaturen

Reparaturen aller Art an dem Reisemobil darf der Mieter nur im Einvernehmen mit dem Vermieter ausführen lassen. Vor jeder Reparatur ist zu prüfen ob diese aus Leistungen bestehender Garantie geleistet werden können. Anderenfalls ist der Vermieter zur Übernahme der Reparaturkosten nicht verpflichtet.

Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, vom Vermieter erstattet.

 

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter muss nach einem Unfall-, Brand-, Wild-, oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei verständigen und den Schaden aufnehmen lassen. Das gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen/Schäden ohne Beteiligung Dritter. Es ist dem Mieter untersagt gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen, sowie einen schriftlichen Bericht (incl. Skizze) anfertigen. In diesem müssen Namen und Anschriften aller am Unfall beteiligten Personen/Zeugen, sowie die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge enthalten sein.

 

Kaution

Bei Übergabe muss für das Wohnmobil eine Kaution in Höhe von 1.000 € in  bar hinterlegt werden, oder auf das Vermieterkonto überwiesen. Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt und wie vereinbart gereinigt, entsorgt und betankt zurückgebracht, wird die Kaution wie erhalten zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, Nachzahlungen für verspätete Rückgabe, Endreinigungskosten und sonstige Ansprüche (auch

Selbstbeteiligungen aus Kaskoschäden) gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen.

 

Übergabe und Rücknahme

Das Fahrzeug kann ab 15:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 11:00 Uhr. Unter diesen Bedingungen zählen Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Vermieters/Übergabepartners. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis laut Vertrag zu zahlen. In Fällen verspäteter Rückgabe, werden pro angefangene Stunde 25 €, ab der vierten Stunde der doppelte Mietpreis lt. Preisliste je Verspätungstag berechnet.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (z.B. Schadensersatzansprüche eines Nachmieters) behält sich der Vermieter vor.

Das Fahrzeug wird gereinigt , entsorgt und voll getankt übergeben und auch so gern zurückgenommen.

Falls die Reinigung / Entsorgung / Betankung bei Rückgabe vom Vermieter durchzuführen ist, werden Gebühren erhoben :

  • Außenreinigung: 50 €
  • Innenreinigung: 100 €
  • WC-Reinigung / Entleerung : 50€
  • Betankung: 10 € pauschal + Tagespreis für Mindermenge Diesel.

 

Reservierungen

Sie können Ihr Reisemobil persönlich, per e-mail oder telefonisch reservieren.

Sofern der gewünschte Miettermin noch verfügbar ist, wird rentenda.de Reisemobile das Fahrzeug für diesen Zeitraum, für 3 Tage, für beide Parteien unverbindlich reservieren.

In diesem Zeitraum sollte ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei eine Anzahlung fällig wird.

 

Zahlungsbedingungen

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung fällig ( innerhalb von 5 Werktagen), der Vermieter haftet für diese als Einzelunternehmer. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Ein Zahlungsrückstand auf diesen Termin von mehr als 7 Tagen, ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters gilt als Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter.

Rücktrittsgebühren in % von der Gesamtmietsumme lt. Mietvertrag :

  • bis 30 Tage vor erstem Miettag 30%
  • bis 14 Tage vor erstem Miettag 50%
  • weniger als 14 Tage vor erstem Miettag 90%.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Vermieter per Unterschrift anerkannt werden. Der Vermieter als Einzelfirma bürgt für die Sicherheit der Anzahlung bzw. der Mietsumme .

 

Auslandsfahrten

Erlaubt sind Fahrten in folgende Länder: Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Monaco, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Kroatien, Slowenien, Tschechien und die Schweiz. Für alle anderen Fahrtziele ist die Zustimmung des Vermieters schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Strassenverkehrsrecht Bestimmungen in diesen Ländern ist der Mieter selbst verantwortlich.

 

Gerichtsstand

Im Falle von Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag erklären sich beide Parteien mit einem aussergerichtlichen Schlichtungsversuch durch eine öffentlich anerkannte Schlichtungsstelle einverstanden. Erst nach Scheitern dieses Schlichtungsversuchs ist der Rechtsweg zulässig.