Mietbedingungen
Allgemein
Mit Übergabe des Fahrzeuges, werden wir eine Einweisung durchführen und nach einer gemeinsamen Funktions- und Zustandskontrolle evtl. Mängel in einem Übergabeprotokoll festhalten. Bei Rückgabe des
Fahrzeuges sollte dieser dokumentierte Zustand wieder vorhanden sein.
Für das Mietfahrzeug besteht eine Voll und Teilkaskoversicherung, je Schadensfall gelten max. 1500€
Vollkasko, max. 750€ Teilkasko Selbstbeteiligung des Mieters als vereinbart.
Bei Abschluss der optionalen Kautionsversicherung mit 500,00€ Selbstbeteiligung beträgt die zu
hinterlegende Kaution 500,00€.
Die Selbstbeteiligung beträgt bei einem Voll oder Teilkaskoschaden dann je Schadensfall max. 500,00€.
Berechtigte Fahrer
Das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug darf nur von den im Übergabeprotokoll angegebenen Personen gefahren
werden. Dieses wird bei der Fahrzeugübergabe erstellt. Jeder Fahrer muß im Besitz der für das Fahrzeug
notwendigen Fahrerlaubnis (Kl. 3 da z.GG. <3.5t ) sein.
Nutzungseinschränkungen
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Nichtraucherfahrzeug, es darf somit während der gesamten
Mietdauer nicht im Fahrzeug geraucht werden (weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei
geöffnetem Fenster ). Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250€ fällig.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Mietvertrag !
Das Mietfahrzeug darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen
Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
Weitervermietung und Verleih
Abschleppen von Fahrzeugen
Haftung des Mieters
Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen und nicht dem normalen Verschleiß
zuzurechnen sind, trägt der Mieter jeweils nur in Höhe der Selbstbeteiligung, die sich aus der vertraglich
vereinbarten Teil-/Vollkaskoversicherung ergeben. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, soweit
der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter oder der Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
entstanden ist oder der Schaden/die Schadenentstehung nicht ausreichend nachweisbar ist (jeden Schaden –
auch selbst verschuldete Kaskoschäden – von der Polizei aufnehmen lassen und dokumentieren (Fotos,
unbeteiligte Zeugen). Die unbeschränkte Haftung gilt auch für Schäden, die durch Nichtbeachten der
Durchfahrtshöhe verursacht werden, beziehungsweise die aus der Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung
(Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und
Entladen beziehungsweise auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärts fahren ohne
Anweisung entstanden sind, wenn die Kaskoversicherung nicht leistet.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine vertraglichen Pflichten verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es
sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalls.
Der Mieter haftet in vollem Umfang, für im Mietzeitraum mit dem Mietfahrzeug begangene Verkehrsverstöße,
sowie für sonstige
zivilrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug.
Der Vermieter ist berechtigt die für die Verfolgung solcher Verstöße benötigten Daten, an die verfolgende
Behörde (auch im Ausland ) weiterzugeben.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, so weit Deckung im Rahmen der für das WoMo abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher, auf die Erfüllung des Vertragszwecks bezogener Pflichten sowie für Umstände, die Gefahren für wesentliche Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit auslösen, hier beschränkt auf das zehnfache des vereinbarten Mietzinses.
Im Falle des Nutzungsausfalls des Mietfahrzeugs (zu Beginn oder während des Mietzeitraums) wird dem
Mieter der für diesen Zeitraum bezahlte Mietzins erstattet. Für darüber hinaus gehende Forderungen , haftet
der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter ist dann nicht mehr zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe
im WoMo zurück lässt, wenn er zuvor den Mieter zur Abholung der Sachen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert hat und ihn darauf hingewiesen hat, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Verwahrung verpflichtet ist und die Gegenstände vernichten kann.
Wartung & Reparaturen
Reparaturen aller Art an dem Reisemobil darf der Mieter nur im Einvernehmen mit dem Vermieter ausführen
lassen. Vor jeder Reparatur ist zu prüfen ob diese aus Leistungen bestehender Garantie geleistet werden
können. Anderenfalls ist der Vermieter zur Übernahme der Reparaturkosten nicht verpflichtet.
Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet vom Vermieter erstattet.
Verhalten bei Unfällen
Der Mieter muss nach einem Unfall-, Brand-, Wild-, oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei
verständigen und den Schaden aufnehmen lassen. Das gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen/Schäden
ohne Beteiligung Dritter. Es ist dem Mieter untersagt gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen, sowie einen schriftlichen Bericht (inkl. Skizze) anfertigen. In diesem müssen Namen und Anschriften aller am Unfall beteiligten Personen/Zeugen, sowie die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge enthalten sein.
Kaution
Bei Übergabe muss für das Wohnmobil eine Kaution in Höhe von 1000,00€ in auf das Vermieterkonto
überwiesen werden. Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt.
Wird das Fahrzeug unbeschädigt und wie vereinbart gereinigt, entsorgt und betankt zurückgebracht, wird die Kaution wie erhalten zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt ,Nachzahlungen für verspätete Rückgabe, Endreinigungskosten und sonstige Ansprüche (auch Selbstbeteiligungen aus Kaskoschäden) gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen.
Übergabe und Rücknahme
Das Fahrzeug kann ab 15:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 11:00Uhr.
Unter diesen Bedingungen zählen Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag. Abweichungen von dieser
Regelung sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Vermieters/Übergabepartners. Bei
Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis laut Vertrag zu zahlen. In Fällen verspäteter Rückgabe, werden pro angefangene Stunde 25 €, ab der vierten Stunde der doppelte Mietpreis lt. Preisliste je Verspätungstag berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (z.B. Schadensersatzansprüche eines Nachmieters) behält
sich der Vermieter vor.
Das Fahrzeug wird voll getankt übergeben mit Diesel und Adblue und auch so gern zurückgenommen.
Falls die Reinigung/Entsorgung bei Rückgabe vom Vermieter durchzuführen ist, werden Gebühren erhoben :
- Innenreinigung in der Servicepauschale enthalten: 0,00€
- Aussenreinigung: 70,00€
- WC – Entleerung: 100,00€
- Grauwasser – Entleerung: 30,00€
Reservierungen
Sie können Ihr Reisemobil persönlich, per E-Mail oder telefonisch reservieren.
Sofern der gewünschte Miettermin noch verfügbar ist, wird rentenda.de Reisemobile das Fahrzeug für diesen
Zeitraum, für 07 Tage, für beide Parteien unverbindlich reservieren.
In diesem Zeitraum sollte ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei eine Anzahlung fällig wird.
Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung fällig ( innerhalb von 7 Werktagen), der Vermieter haftet
für diese als Einzelunternehmer. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Ein Zahlungsrückstand auf diesen Termin von mehr als 7 Tagen, ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters
gilt als Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter.
Rücktrittsgebühren in % von der Gesamtmietsumme lt. Mietvertrag :
- bis 30 Tage vor erstem Miettag 30%
- ab 29 Tage vor erstem Miettag 50%
- weniger als 14 Tage vor erstem Miettag 90%.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Vermieter per Unterschrift anerkannt werden. Der Vermieter als Einzelfirma bürgt für die Sicherheit der Anzahlung bzw. der Mietsumme.
Auslandsfahrten
Erlaubt sind Fahrten in folgende Länder: Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Frankreich,
Italien, Spanien, Portugal, Monaco, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Kroatien, Slowenien, Tschechien, Rumänien, Moldavien, Montenegro, Albanien, Großbritannien, Irland,
Großbritannien und die Schweiz. Für alle anderen Fahrtziele ist die Zustimmung des Vermieters schriftlich im
Mietvertrag festzuhalten. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Strassenverkehrsrecht
Bestimmungen in diesen Ländern ist der Mieter selbst verantwortlich.
Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag erklären sich beide Parteien mit einem
aussergerichtlichen Schlichtungsversuch durch eine öffentlich anerkannte Schlichtungsstelle einverstanden.
Erst nach Scheitern dieses Schlichtungsversuchs ist der Rechtsweg zulässig.
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag gilt Nauen als Gerichtstand vereinbart.